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Wer ist verpflichtet, Bücher zu führen?
  • Jeder Gewerbetreibende und Freiberufler ist nach dem Handelsgesetzbuch oder nach Vorschriften der Abgabenordnung verpflichtet, Bücher bzw. Aufzeichnungen zu führen, und zwar unabhängig davon, wie groß das Unternehmen oder wie hoch der Umsatz ist.
  • Umsatz und Größe eines Unternehmens sind nur für die Fragen entscheidend, ob bilanziert werden muß oder ob eine Einnahme-Überschuß-Rechnung ausreicht.
  • In den Büchern müssen alle Handelsgeschäfte aufgeführt und die Vermögenslage des Unternehmens leicht nachvollziehbar dargestellt sein.
  • Die Bücher sind die "Visitenkarten" eines Unternehmens gegenüber Finanzbehörden und Kreditinstituten.
  • Sie sind die Grundlage für die Besteuerung und dienen als Nachweis für die Finanz- und Ertragslage.
Gründe, die Buchführung bei Ihrem Steuerberater machen zu lassen

Der Steuerberater und seine Mitarbeiter helfen den Auftraggebern bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.

Sie erledigen u.a.:
  • Die Einrichtung der Buchführung, wobei die individuelle Gegebenheiten des Auftraggebers berücksichtigt werden.
  • Die Ermittlung der zutreffenden Zahlen für USt-Voranmeldungen, Vorauszahlungsbescheide usw.
  • Die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen als Erfolgs- und Liquiditätskontrollen.
  • Die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse für die Finanz- und Investitionsplanung des Unternehmens.
  • Die Durchführung der Abschlußbuchungen, die Erstellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Jahreserklärungen.

Steuerberater liefern dies alles aus einer Hand. Dadurch werden Fehlerquellen und Reibungsverluste von vorneherein vermieden. Eine optimale Auswertung der Zahlen ist gewährleistet. Gesonderte Abschlußvorbereitungskosten entfallen.

Was Ihr Steuerberater außerdem noch für Sie leistet!

Der Steuerberater ist ein qualifizierter Partner, der Ihnen durch sein Fachwissen eine umfassende Beratung und Vertretung in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen bieten kann.

  • Er tritt für Sie als kompetenter, erfahrener Vertreter gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten auf, vertritt Sie bei Außenprüfungen und steht Ihnen- ggf. gemeinsam mit einem Rechtsanwalt - in evtl. Bußgeldverfahren und Steuerstrafsachen zur Seite.
  • Zur Vorlage bei Behörden bescheinigt er die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und in Erfolgsrechnungen.
  • Er unterstützt Sie bei Ihren Kreditgesprächen und hilft Ihnen, die Kreditunterlagen aufzubereiten.
  • Er berät Sie bei Entscheidungen über:
    • Wahl der Unternehmensform,
    • Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung,
    • Vermögensanlagestrategien im privaten und betrieblichen Bereich.
  • Er entwickelt für Sie Vorschläge zur Steuergestaltung.

Was den Steuerberater auszeichnet!

  • Der Steuerberater ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht wird durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt, auf das Sie vertrauen können.
  • Die Beratung sehr unterschiedlicher Unternehmen vermittelt dem Steuerberater eine Vielzahl zusätzlicher Kenntnisse, von denen Sie profitieren können.
  • Er ist über Gesetzesänderungen und -neuerungen immer gut informiert.
  • Er hat eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, damit bei einer eventuellen Fehlberatung dem Mandanten kein Vermögensschaden entsteht.
  • Die Gebühren für die Dienstleistungen des Steuerberaters sind gesetzlich festgeschrieben, so daß Sie auch in diesem Punkte Sicherheit haben.

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eMail: info@stbscholz.net