- Jeder Gewerbetreibende
und Freiberufler ist nach dem Handelsgesetzbuch oder nach Vorschriften
der Abgabenordnung verpflichtet, Bücher bzw. Aufzeichnungen zu
führen, und zwar unabhängig davon, wie groß das Unternehmen
oder wie hoch der Umsatz ist.
- Umsatz und Größe
eines Unternehmens sind nur für die Fragen entscheidend, ob bilanziert
werden muß oder ob eine Einnahme-Überschuß-Rechnung
ausreicht.
- In den Büchern
müssen alle Handelsgeschäfte aufgeführt und die Vermögenslage
des Unternehmens leicht nachvollziehbar dargestellt sein.
- Die Bücher
sind die "Visitenkarten" eines Unternehmens gegenüber Finanzbehörden
und Kreditinstituten.
- Sie sind die Grundlage
für die Besteuerung und dienen als Nachweis für die Finanz-
und Ertragslage.
Der Steuerberater
und seine Mitarbeiter helfen den Auftraggebern bei der Erfüllung
ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
- Die Einrichtung
der Buchführung, wobei die individuelle Gegebenheiten des Auftraggebers
berücksichtigt werden.
- Die Ermittlung
der zutreffenden Zahlen für USt-Voranmeldungen, Vorauszahlungsbescheide
usw.
- Die Erstellung
betriebswirtschaftlicher Auswertungen als Erfolgs- und Liquiditätskontrollen.
- Die Auswertung
der gewonnenen Erkenntnisse für die Finanz- und Investitionsplanung
des Unternehmens.
- Die Durchführung
der Abschlußbuchungen, die Erstellung des Jahresabschlusses und
der damit zusammenhängenden Jahreserklärungen.
Steuerberater liefern
dies alles aus einer Hand. Dadurch werden Fehlerquellen und Reibungsverluste
von vorneherein vermieden. Eine optimale Auswertung der Zahlen ist gewährleistet.
Gesonderte Abschlußvorbereitungskosten entfallen.

Der Steuerberater
ist ein qualifizierter Partner, der Ihnen durch sein Fachwissen eine umfassende
Beratung und Vertretung in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen
bieten kann.
- Er tritt für
Sie als kompetenter, erfahrener Vertreter gegenüber Finanzbehörden
und Finanzgerichten auf, vertritt Sie bei Außenprüfungen
und steht Ihnen- ggf. gemeinsam mit einem Rechtsanwalt - in evtl. Bußgeldverfahren
und Steuerstrafsachen zur Seite.
- Zur Vorlage bei
Behörden bescheinigt er die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften
in Vermögensübersichten und in Erfolgsrechnungen.
- Er unterstützt
Sie bei Ihren Kreditgesprächen und hilft Ihnen, die Kreditunterlagen
aufzubereiten.
- Er berät Sie
bei Entscheidungen über:
- Wahl der Unternehmensform,
- Fragen der
Unternehmensnachfolge und -sicherung,
- Vermögensanlagestrategien
im privaten und betrieblichen Bereich.
- Er entwickelt für
Sie Vorschläge zur Steuergestaltung.

- Der Steuerberater
ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht wird
durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt, auf
das Sie vertrauen können.
- Die Beratung sehr
unterschiedlicher Unternehmen vermittelt dem Steuerberater eine Vielzahl
zusätzlicher Kenntnisse, von denen Sie profitieren können.
- Er ist über
Gesetzesänderungen und -neuerungen immer gut informiert.
- Er hat eine gesetzlich
vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, damit
bei einer eventuellen Fehlberatung dem Mandanten kein Vermögensschaden
entsteht.
- Die Gebühren
für die Dienstleistungen des Steuerberaters sind gesetzlich festgeschrieben,
so daß Sie auch in diesem Punkte Sicherheit haben.

|