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Die meisten (Steuer-) Bürger bringen die Tätigkeit des Steuerberaters mit der (Rück-) Erstattung ihrer Lohnsteuer in Verbindung - und haben insofern recht. Damit ist die Arbeitnehmer-Beratung aber nur ungenügend beschrieben:

Neben der Lohnsteuererstattung aus dem Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nehmen die anderen Beratungsfelder der Einkommenssteuer-Veranlagungen an Bedeutung zu: Von kleineren oder größeren Nebenverdiensten, selbstgenutztem Wohnungseigentum, Vermietungseinkünften, über Kapitalertragssteuer-Erstattungen bis zur Besteuerung der Renten.

Daneben besteht oft weiterer Beratungsbedarf, beispielsweise in Kindergeldangelegenheiten, bei der Erbschaftsbesteuerung oder bei Kapitalanlagen unterschiedlichster Art.

Arbeitnehmer, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchten, werden von der Planung bis zur Verwirklichung ihres Vorhabens kompetent begleitet (siehe Existenzgründung).

Die Beratung und Betreuung des Mandanten endet nicht mit der Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt. Die Vertretung vor den Finanzbehörden und die Überwachung aller Steuerbescheide und Verfügungen sind ebenso selbstverständlich wie die Durchführung notwendiger Einspruchsverfahren oder die Vertretung vor den Finanzgerichten. Der Steuerberater als kompetenter Partner bietet alles "aus einer Hand".

 

Die Beratung Selbstständiger umfaßt die steuerliche Beratung selbständig tätiger Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Schriftsteller u.a.) und Gewerbetreibender (Kaufleute, Handwerker, Kapitalgesellschaften usw.) einschließlich Kleinunternehmer.

Der Beratungsumfang ist hier sachlich wie folgt zu gliedern:

Steuerberatung

Ureigenste Aufgabe des Steuerberaters ist die Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen.

In der täglichen Praxis übernimmt er viele Aufgaben und Serviceleistungen, die den Unternehmer entlasten: Von der Steuerzahlungs-Mitteilung, der Terminüberwachung über die Vertretung vor den Finanzbehörden bis zu den finanzgerichtlichen Verfahren.

Daneben vertritt Sie der Steuerberater bei Betriebsprüfungen der Finanz- und Steuerfahndungsbehörden sowie der Sozialversicherungsträger.

Buchführung und Bilanzen

Die Buchführung ist die Grundlage jeder ordnungsgemäßen Gewinnermittlung. Der Steuerberater übernimmt die Einrichtung der Buchhaltung und erstellt bzw. überwacht die Finanzbuchhaltung.

Die Ergebnisse der Buchhaltung sind die Grundlage für verschiedene Steueranmeldungen, das Controlling, für Innen- und Fremdvergleiche und andere betriebswirtschaftliche Analysen.

Der Steuerberater erstellt Jahres- und sonstige Rechnungsabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Er erstellt Handels-, Auseinandersetzungs-, Sanierungs- und Liquidationsbilanzen, ferner Vermögensaufstellungen für Kreditzwecke.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltungen für Arbeitgeber umfaßt die Lohnkontenführung, die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldung, Beitragsmeldungen zur Sozialversicherung, sonstige Meldungen im Bereich der Sozialversicherung (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen, Berufsgenossenschaft, Zusatzversorgungskassen usw.), Verdienstbescheinigungen für verschiedenste Zwecke (Wohngeld, Arbeitslosenunterstützung, Kindergartenbeitrag usw.)

Hierzu gehören die Beratung bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen, bei Gründungen, gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungen, bei Rechtsform-Änderungen und Verschmelzungen, bei Kooperationen, Gutachten zur Unternehmensbewertung und bei Führungs- und Nachfolge-Entscheidungen.

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eMail: info@stbscholz.net